ALPINE GEFAHREN
Bergsteigen ist ein grundsätzlich gesunder Sport, sowohl für unseren Körper als auch unsere Seele! Das Bewegen in der freien Natur, die körperlichen Anstrengungen und die mentalen Herausforderungen stärken uns Menschen und machen uns widerstandsfähig für die Belastungen des alltäglichen Lebens. Beim Bergsteigen, verlassen wir unsere Komfortzone und betreten Umgebungen die aber auch Gefahren in sich bergen.
Wir unterscheiden dabei zwei Arten von alpinen Gefahren:
Subjektive Gefahren: Ähnlich wie im Straßenverkehr wird es in den Bergen auch manchmal brisant, wenn Menschen untereinander nicht auf sich Acht geben. Ansammlungen an ungünstigen Punkten, Gruppendynamiken, kollektives Fehlverhalten, Rücksichtslosigkeit oder einfach mangelhaftes Können und Fehler, die nur allzu menschlich sind, führen zu subjektiven Gefahrensituationen. Die Heiligenbluter Bergführer, haben viel Erfahrung in den heimischen Bergen und wissen über diese, speziell in der Hochsaison auftretenden Situationen Bescheid und erkennen diese frühzeitig. Wir sind bemüht, die Tourenplanungen und Führungen im Hinblick auf diese Gefahren zu optimieren und diese bestmöglich zu vermeiden.
Objektive Gefahren: „Der Berg ist keine Tennishalle“, so vereinfacht es einer unserer Bergführer am liebsten. Gefahren die vom Berg selbst ausgehen, ohne dem Zutun von uns Menschen, waren und sind in der alpinen Landschaft allgegenwärtig. Eisschlag, Steinschlag, Lawinen, Muren und Gletscherspalten, sowie das Wetter mit all seinen Formen wie Blitzschlag, Sonne, Wind, Schnee und Regen sind nur einige der Herausforderungen, die beim Bergsteigen auf uns zukommen. Es bedarf einer umsichtigen Tourenplanung und viel Erfahrung und Wissen um mit diesen Gefahren umgehen und Bergtouren mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können. Auch hier sind unsere Bergführer die Profis am Berg. Wir optimieren unsere Planungen und Führungen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Tools um für unsere Gäste ein möglichst entspanntes Bergerlebnis bieten zu können.
Risikominimierung und an das Gelände, die Verhältnisse und den Menschen angepasstes Führen ist der Grundsatz unserer Arbeit. Trotz aller Planungen, Vorkehrungen und permanenter Analysen der Situationen vor Ort bleibt beim Bergsteigen ein Restrisiko auf einem gesellschaftlich vertretbaren Ausmaß bestehen. Das Bewusstsein dafür ist bei uns Bergführern allgegenwärtig und es ist Teil unsere Arbeit dies unseren Gästen zu vermitteln.
Foto-webcam.eu besitzt zahlreiche Webcams am und um den Großglockner. Wir haben euch hier weitere Kameras verlinkt:
Adlersruh - Adlersruh Süd - Glockner Zoom - Lucknerhaus - Wallackhaus - Kleinfleißkees - Sonnblick - Schobergruppe - Astental
Dieses plug-in des Wetterdienstes www.meteoblue.com ermöglicht einen Überblick über die Wetterentwicklung der nächsten Tage. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Interpretation des Wetterberichtes und der daraus entstehenden Planung zur Durchführbarkeit der Bergtouren ausschließlich dem jeweiligen Bergführer obliegt.
Die Anreise in die Großglockner-Region Heiligenblut ist saisonal unterschiedlich. Im Sommer (Mai-November) erfolgt von Norden kommend die Anreise über die mautpflichtige Großglockner-Hochalpenstraße. Alternativ kann die Anreise von Norden über die Felbertauernstraße und Lienz oder die A10 Tauernautobahn über Spittal/Drau (beide ebenfalls mautpflichtig) und das Mölltal erfolgen. In den Wintermonaten (Dezember-April) ist die Großglockner-Hochalpenstraße gesperrt, die Anreise erfolgt über die oben beschriebenen Alternativ-Routen.
Von Süden kommend erfolgt die Anreise über das Pustertal von Südtirol aus oder über die A2 und A10 und das Mölltal von Slowenien oder anderen östlich gelegenen Ländern kommend.
Die vollständigen AGBs gibts hier als pdf: DOWNLOAD
GENERAL TERMS AND CONDITIONS: DOWNLOAD
AUSZUG aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bergführervereins Heiligenblut:
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt: Der vom Bergführerverein Heiligenblut vermittelte Bergführer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelten Bergführer und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde...
2. Vertragsabschluss: Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelten Bergführer kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen, Übernahme der Halbpensionskosten des Bergführers bei Touren mit Hüttennächtigungen durch die Kunden (zu gleichen Anteilen bei mehreren geführten Personen etc…) sowie alle im zugesandten Angebot angeführten Details besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt...
3. Wechsel in der Person des Gastes: Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen...
4. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen bei denen eine Mindestteilnehmerzahl im Programm angegeben ist können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird...
5. Versicherungen: Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden...
6. Gewährleistung: Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung aufgrund eines Abbruchs der Tour wegen kurzfristig auftretenden alpinen Gefahren wie Steinschlag, Lawinengefahr, Gewitter o.Ä. akzeptiert der Gast die Zahlung des aktuellen Bergführertagsatzes als Preisminderung an den Bergführer. ...
7. Schadenersatz: Der Bergführerverein Heiligenblut sowie die Bergführervermittlung des Info- und Buchungscenter Heiligenblut haften für keine Schäden und rechtliche Konflikte aus den durch die Vermittlung entstandenen Bergführerverträgen. ..... Der durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelte Bergführer haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. ..... Der durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelte Bergführer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert...
8. Rücktritt vom Vertrag: Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 7 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:
- unter 7 Tage vor Tourenantritt: mind. 50 Euro Bearbeitungsgebühr.
- unter 2 Tage vor Tourenantritt: 50% des jeweiligen Honorars.
- unter 24 Stunden vor Tourenantritt: 100 % des jeweiligen Honorars.
9. Rücktritt des Bergführers vor Antritt der Tour: Bei Schlechtwetter kann die Tour unsererseits abgesagt oder verschoben werden. Die Entscheidung, ob die Tour stattfinden kann, obliegt alleinig dem Bergführer. Wobei wir natürlich auch auf die Wünsche unserer Kunden achten...
10. Rücktritt des Bergführers nach Antritt der Tour: Der durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelte Bergführer, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet... Weiters wird er von der Leistungserbringung befreit bzw. kann die Tour abbrechen wenn die in den Tourenprogrammen beschriebenen Anforderungen an Kondition und technischen Können des Gastes nicht erfüllt werden...
11. Änderungen des Vertrages: Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. ...... Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Bergführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt...
13. Datenschutz und Werbung: Der durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelte Bergführer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben...
14. Gutscheine: Der Gutschein ist innerhalb von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum einzulösen. Es ist keine Barablöse möglich. Sollte innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Erhöhung des Führertarifs stattfinden, so ist bei Einlösung der Differenzbetrag dem Bergführer in bar zu entrichten...
15. Reklamationen, Rechtliche Streitigkeiten: Liegen Reklamationen oder rechtliche Streitigkeiten mit zweiten oder dritten vor so sind diese ausschließlich mit dem durch den Bergführerverein Heiligenblut vermittelten Bergführer abzuwickeln. Der Bergführerverein Heiligenblut sowie die Bergführervermittlung des Info- und Buchungscenter Heiligenblut haften für keine Schäden und rechtliche Konflikte aus den durch die Vermittlung entstandenen Bergführerverträgen...
Stand 2024/07